Ist Beschneidung als religöses Ritual erlaubt?
Das ist doch mal was für die juristische und die ethische Fakultät unter uns: Das Landgericht Köln hat bekanntermaßen aufgefasst, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen grundsätzlich strafbar sei. Sie müsste als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Gericht. Was nun?
Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte das Urteil natürlich als einen "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Und die muslimischen Organisationen in Deutschland waren auch nicht gerade einverstanden.
Meine Meinung:
Artikel 2 Grundgesetz: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Paragraph 223 Strafesetzbuch: Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Damit ist doch alles gesagt, oder? Gut, die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind auch unverletzlich. Aber was hat nun Vorrang?
Nun, die ungestörte Religionsausübung wird auch ohne Beschneidung gewährleistet, weil das erwachsene Kind sich schließlich selbst für oder gegen eine Beschneidung entscheiden kann. Die körperliche Unversehrtheit des Kindes ist zunächst höher zu gewichten. Das Recht von Vater und Mutter auf Religionsfreiheit und auch ihr Erziehungsrecht werden im Übrigen nicht eingeschränkt, wenn sie abwarten, bis ihr Kind sich später selbst für eine Beschneidung entscheidet.
Ohne Frage ist schließlich, dass die religiöse Beschneidung junger Mädchen strafbar ist. Sie ist medizinisch nicht sinnvoll, aus religiöser Sicht unangemessen, entwürdigend und nicht zuletzt schmerzhaft. Und genauso ist es auch bei Jungen!
Gruß BenNT!